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Die Reisehinweise sind auf Französisch oder Niederländisch verfügbar.
Reisedokumente
Vor Ihrer Abreise sollten Sie sich unbedingt über die erforderlichen Reisedokumente informieren: entweder beim Belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst Auswärtige Angelegenheiten oder bei der Botschaft des Landes, das Sie bereisen wollen. Immer wieder kommt es zu unangenehmen Verzögerungen in Österreich, wenn Belgier nicht im Besitz der erforderlichen Reisedokumente sind und daher ihre Reise in eines der obgenannten Länder nicht fortsetzen können.
Kinder
Beachten Sie bitte besonders die nötigen Reisedokumente für Kinder und berücksichtigen Sie die Begleitpersonen: ein allein reisendes oder von den Grosseltern oder Freunden begleitetes Kind, ein von beiden oder nur einem Elternteil begleitetes Kind. In diesem Fall ist es ratsam, eine vom anderen Elternteil unterzeichnete Reiseerlaubnis für das Kind mit sich zu führen. So eine Erlaubnis ist im Falle von Vergessen, Diebstahl oder Verlust erforderlich, um bei der Botschaft vorläufige Reisedokumente zu beantragen.
Reisen mit Haustieren
Die Bestimmungen, die auf Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen (Haustiere) innerhalb der Europäischen Union Anwendung finden, sind harmonisiert worden. Haustiere können aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat nur einreisen, wenn sie gekennzeichnet, gegen Tollwut geimpft worden und in Besitz eines von einem Tierarzt ausgefüllten standardisierten EU-Haustierpasses sind.
Weitere diesbezügliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt. Achtung! Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist häufigen Änderungen unterworfen!
Informationen auf Deutsch: FOD Volksgesundheid