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Einen Strafregisterauszug erhalten Sie nicht in der Botschaft.
- Wenn Sie einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Belgien haben: kontaktieren Sie Ihre Wohnsitzgemeinde.
- Wenn Sie keinen Wohnsitz mehr in Belgien haben, aber immer noch in einer belgischen Gemeinde eingetragen sind: kontaktieren Sie ihre letzte Wohnsitzgemeinde.
- Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben und einen belgischen Strafregisterauszug benötigen: stellen Sie schriftlich einen Antrag auf dem Postweg, per Fax oder Email an den Föderalen Öffentlichkeitsdienst Justiz.
Der Antrag muss persönlich unterschrieben sein und folgende Daten enthalten:
- Name;
- Vorname(n);
- Datum und Ort der Geburt;
- Anschrift;
- Begründung des Antrags.
Legen Sie vorzugsweise (nicht zwingend) dem Antrag eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses bei. Der Strafregisterauszug wird gratis (auch die Versandkosten) vom Föderalen Öffentlichkeitsdienst der Justiz ausgestellt. Man kann ihn in Französisch, Niederländisch oder Deutsch erhalten.
Föderalen Öffentlichkeitsdienst Justiz - Strafregisterauszug
Boulevard de Waterloo 115
1000 Brüssel - Belgien
Tel: +32 2 552 27 48
Fax: +32 2 552 27 82
E-Mail: cjc-csr@just.fgov.be
Föderalen Öffentlichkeitsdienst Justiz: http://just.fgov.be/
Hinweis: Sollten Sie einen Strafregisterauszug benötigen für einen Zeitraum, in dem Sie im Ausland wohnhaft waren, müssen Sie sich direkt an die zuständige ausländische Behörde des jeweiligen Staates wenden.
In Österreich: www.Österreich.gv.at/Content.Node/30/Seite.300000.html#beschein.
In der Slowakei: www.genpro.gov.sk/register-of-convictions/contacts-254f.html (in Englisch)
In Slowenien: In Slowenien können Sie den Strafregisterauszug bei dem Justiz Ministerium beantragen. Die Anfrage kann per Post, persönlich (Ministrstvo za pravosodje, Župančičeva 3, 1000 Ljubljana) oder per Fax (+386 1 369 56 25) bei dem Ministerium eingereicht werden. Link: www.mp.gov.si/si/obrazci_evidence_mnenja_storitve/potrdila_in_obrazci/ (in Slowenisch)