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Laut den Bestimmungen der Europäischen Union muss der Antrag auf eine belgische Rente von Personen, die in Österreich, der Slowakei oder Slowenien wohnen (egal welche Staatsbürgerschaft sie haben), schriftlich bei der Gemeindeverwaltung oder bei der für Sozialversicherungsangelegenheiten zuständigen Stelle in dem Land wo sie wohnhaft sind eingereicht werden. Die Pension wird vom Landespensionsamt ausgezahlt, für den öffentlichen Dienst zahlt der FÖD Finanzen die Pension aus.
Österreich:
- Allgemeine Informationen und Links (Österreich.gv.at)
- Pensionsversicherungsanstalt
Slowakei: Sozialversicherung
Slowenien:
Pension: Der Ombudsmann, um Ihnen zu helfen
Falls Sie ein Problem bezüglich Ihrer belgischen Pension haben, können Sie sich an den belgischen Ombudsmann für Pensionen richten. Der Dienst ist kostenlos. Sie müssen nur das Porto zahlen. Sie können Ihre Beschwerde per Post, Fax oder Mail bei dem Ombudsmann einreichen, oder auch mündlich bei einem Gespräch in der Dienststelle.
Ombudsmann für Pensionen
Boulevard Simon Bolivar 30 boîte 5
B-1000 Bruxelles
Tel: +322 274 19 90
Fax: +32 2 274 19 99