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Anmeldung bei der Botschaft oder über ein Honorarkonsulat
Im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Virus-Pandemie müssen die Botschaft und das Konsulat den Zugang zum Parteienverkehr leider einschränken und können daher Parteien nur nach Vereinbarung empfangen. Wir bitten Sie so weit wie möglich ein, Ihre Anfragen für konsularische Dienstleistungen vorzugsweise per E-Mail oder per Post einzureichen. Wenn Sie jedoch persönlich zur Botschaft oder zum Konsulat gehen müssen, vereinbaren Sie bitte im Voraus einen Termin per E-Mail unter der folgenden Adresse : vienna@diplobel.fed.be |
Die Anmeldung bei der Konsularabteilung der Botschaft in Wien oder über ein Honorarkonsulat ermöglicht Ihnen, die gleichen Dienste in Anspruch zu nehmen, wie bei einer belgischen Gemeinde, z. B.: bei der Ausstellung eines Identitätsdokumentes, in Angelegenheiten des Personenstandes, der Staatsangehörigkeit,... in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Datenschutzbestimmungen (siehe privacy statement). Die ständige Aktualisierung Ihres Dossiers vereinfacht außerdem den Transfer bei Niederlassung in einem anderen Land oder bei Ihrer Rückkehr nach Belgien. Wenn Sie angemeldet sind, können Sie auch an den föderalen Wahlen teilnehmen.
Für Ihre Anmeldung bei einer belgischen Vertretung legen Sie bitte folgende Dokumente vor:
- Meldebestätigung und EWR Anmeldebescheinigung (Österreich), Aufenthaltstitel (Slowakei) oder Bestätigung der Meldung (Slowenien). Siehe Niederlassung in Österreich, Niederlassung in der Slowakei, Niederlassung in Slowenien
- Geburtsurkunde
- Belgischer Personalausweis oder Reisepass
- Anmeldeformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (FR / NL / DE)
- Registrierungsformular für die föderalen Wahlen (oder Wahlvollmacht), vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Formular „Muster 8", wenn Sie aus Belgien kommen. Das „Muster 8" wird von der belgischen Gemeinde Ihres Wohnortes nach Abmeldung aus dem dortigen Bevölkerungsregister ausgehändigt (Brief, um die Abmeldung zu beantragen). Wenn Sie aus einem anderen Land kommen und dort bei der Botschaft bzw. beim Konsulat angemeldet waren, besitzen Sie kein „Muster 8". In diesem Fall wird die Konsularabteilung der Botschaft in Wien mit dem Konsulat Ihres letzten Wohnortes Kontakt aufnehmen, um Ihr Dossier zu beantragen.
- Formular für die Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse im Rahmen der Allgemeinen Datenschutzbestimmungen.
Beachten Sie bitte:
- Die oben genannten Dokumente müssen für jeden belgischen Familienangehörigen eingereicht werden (Ehepartner, Kinder).
- Teilen Sie nach Ihrer Anmeldung folgende Änderungen mit: jede Adressenänderung (durch eine Kopie der neuen Meldebestätigung von jedem belgischen Familienmitglied), jede Änderung des Personenstandes (Heirats-, Scheidungs-, Geburts- oder Adoptionsurkunde oder das Urteil im Fall einer Namensänderung), jede Änderung der Staatsangehörigkeit, Beruf, …
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e-Consul
Seit dem 6. November 2020 bietet die belgische Botschaft in Wien die Möglichkeit an, euch online in den konsularischen Bevölkungsregister einzutragen.
Zugang zu dieser Website erhält ihr wenn ihr:
- Belgier/in seit;
- nicht (oder nicht mehr) in einer belgischen Gemeinde eingetragen sind, weil ihr eure Ausreise ins Ausland an dieser Gemeinde mittgeteilt habt;
- eine belgische, gültige und aktivierte eID Karte besitzt;
- euren PIN Code kennt und über einen Kartenleser verfügt.
Bitte beachten Sie, dass nur korrekt ausgefüllte Anträge berücksichtigt werden, wenn Sie den e-Consul verwenden. Das Versenden eines einzelnen Dokuments über e-Consul bedeutet nicht, dass Sie registriert sind.
Mehr Information: Konsularische Dienste und Befugnisse